Nach Auffassung des OLG Oldenburg ist eine Britische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht anzuerkennen, wenn diese lediglich durch Umtausch erworben wurde (OLG Oldenburg, Urteil vom 19. 9. 2011 – 1 Ss 116/11).
Das Gericht weist in seinem Urteil darauf hin, dass im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnisse zwar grundsätzlich in Deutschland formlos anzuerkennen sind und zum Fahren berechtigen.