Das Amtsgericht Aachen (AG) hat eine Verkehrsteilnehmerin vom Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen und dies insbesondere mit Zweifeln an der Zulassungspraxis der PTB begründet.
Das Urteil kann nicht unwidersprochen bleiben.
A. Sachverhalt des Urteils
Der Verkehrsteilnehmerin ist im Bußgeldbescheid vorgeworfen worden, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften, die an der Messstelle auf 80 km/h begrenzt war, nach Abzug der Toleranz um 48 km/h überschritten zu haben. Die Ordnungsbehörde verhängte aus diesem Grund ein Bußgeld in Höhe von 170 € und sprach für die Dauer eines Monats ein Fahrverbot aus. Das Gericht hat die Betroffene freigesprochen und das Urteil ist rechtskräftig geworden.