Der Hersteller kann die Genauigkeit der Messung nicht mehr garantieren
Was heißt das?
Das Messverfahren mit dem Verfahren Leivtec XV3 zählt so nicht mehr als standardisiertes Messverfahren.

Jeder Vorfall müsste einzeln auf Richtigkeit überprüft werden, was am Ende unterm Strich viel zu teuer ist.


Die Gerichte werden vermutlich die Bußgeldverfahren einstellen, wenn die Bußgeldstelle nicht schon diesen Schritt geht.

Was sollte ich tun?
Auf jeden Fall gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Was machen die Gerichte? Der aktuelle Newsletter der Verkehrsanwälte berichtet über den Beschluss vom AG Landstuhl vom 17.03.2021. Das Gericht hat ein entsprechendes Verfahren eingestellt.

Warum?
Die Messung zählt nicht mehr zu den standardisierten Messverfahren. Das Gericht müsste ein Gutachten einholen, um die Richtigkeit der Messung und damit den Vorwurf im Bußgeldbescheid zu überprüfen.
Der Aufwand und Kosten sind viel zu hoch und stehen zu dem zu erwartenden Bußgeld in keinem Verhältnis stehen.