Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, fallen eine Menge Fragen an. Die häufigsten Fragen will ich Ihnen hier in Kürze beantworten:
Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht reagieren, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und Sie können nicht mehr dagegen vorgehen.
Welche Wirkung hat der Einspruch?
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Sie müssen die Geldbuße vorerst nicht bezahlen,
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Es werden keinen Punkte im Fahreignungsregister eingetragen,
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Sie müssen kein Fahrverbot antreten.
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Sie können im Falle eines Fahrverbotes Zeit gewinnen
Solange der Einspruch aufrecht erhalten wird, treten die Sanktionen des Bußgeldbescheides nicht in Kraft.
Was bringt ein Einspruch?
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das Messverfahren prüfen lassen
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gegen den Bußgeldbescheid vorgehen
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gegen ein Fahrverbot vorgehen
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ein Fahrverbot verzögern
- das Verfahren zur Einstellung bringen
Wie lange kann ich gegen den Bußgeldbescheid vorgehen?
Was passiert, wenn ich keinen Einspruch einlege?
Der Bescheid wird rechtskräftig. Sie müssen die Geldbuße und die Verfahrenskosten bezahlen. Die Punkte werden in Flensburg eingetragen und das Fahrverbot wird wirksam.
Wann muss ich bei einem Fahrverbot meinen Führerschein abgeben?
Wenn es Ihr erstes Fahrverbot ist, haben Sie 4 Monate ab Rechtskraft Zeit, den Führerschein abzugeben. Hatten Sie in den letzten 2 Jahren schon einmal ein Fahrverbot, wird dieses direkt mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides wirksam. Ein Einspruch ist manchmal sinnvoll, wenn Zeit gewonnen werden soll.
Welches Datum zählt für die Punkte?
Entscheidend ist der Tag, an dem Sie die Ordnungswidrigkeit begangen haben. Einen Aufschub durch einen Einspruch erreichen Sie bei den Punkten nicht.
Wie lange sind meine Punkte im Fahreignungsregister eingetragen (Tilgungsdauer)?
Hier kommt es darauf an, welche Ordnungswidrigkeit Sie begangen haben. Bei Vorfällen ohne Fahrverbot steht die Eintragung 2,5 Jahre im Register. Bei anderen Fällen mit Fahrverbot wird die Eintragung erst nach 5 Jahren getilgt.
Wann ist meine Eintragung wieder weg?
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