1129 € für fünf Tage Mietwagenanmietung sind zu teuer
Unfallgeschädigter kann von Versicherung keine Kostenerstattung in dieser Höhe verlangen
Das AG München hat entschieden, dass ein Unfallgeschädigter durchaus verpflichtet ist, die Mietwagentarife zu vergleichen und den günstigsten Tarif zu wählen. Die Versicherung ist nur verpflichtet, wirtschaftlich vernünftige Tarife zu erstatten. Ein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch kann erkennen, dass Kosten von 1129 € für 5 Tage zu teuer sind.
Wird ein Preisvergleich nicht durchgeführt, muss man sich als Unfallgeschädigter einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht entgegenhalten lassen.
Kann nachgewiesen werden, dass im Zeitpunkt der Anmietung günstigere Tarife verfügbar waren, kann keine Erstaattung der höheren Kosten von der Versicherung verlangt werden (AG München, 343 C 8764/13).
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