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Schlagwort: Schadensersatz

Vorschaden

Vorschaden und dessen Bedeutung beim Gebrauchtwagenkauf und Schadensrecht

Ein Vorschaden kann beim Kauf eines Gebrauchtwagens sowie im Schadensrecht erhebliche Auswirkungen haben.

Vorschaden beim Gebrauchtwagenkauf:

  • Beim Erwerb von Gebrauchtwagen trifft man oft auf den Begriff „Vorschaden“, insbesondere bei Haftungsausschlüssen gemäß § 444 BGB.
  • Eine Erklärung eines Verkäufers über die Unfallfreiheit ist nicht gleichbedeutend mit einem gemeldeten Unfallschaden. Dies besagt lediglich, dass keine spezifische Garantie gegeben wird.

Wichtige Gerichtsentscheidungen:

  • OLG Koblenz (2021) und KG Berlin (2015) stellen klar, dass das Nichtwissen über einen Vorschaden nicht zum Verantwortungsbereich des Verursachers gehört.
  • Schadensersatzansprüche können durch Vorschäden gemindert werden, wie Entscheidungen des OLG Köln (2018) und OLG Hamm (2022) zeigen.

Nachweis und Beseitigung von Vorschäden:

  • Laut OLG Dresden (2021) muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass Vorschäden vor dem neuen Schaden korrekt behoben wurden.
  • OLG Bremen (2021) legt dar, wie ein Geschädigter seinen Nachweis erbringen kann.

Hinweis auf bekannte Vorschäden:

  • Ein Urteil des LG Saarbrücken (2021) betont die Wichtigkeit, Sachverständige über nicht sichtbare Vorschäden zu informieren.

Verpflichtungen des Geschädigten:

  • Der Geschädigte muss nachweisen können, dass Schäden, die durch den aktuellen Unfall verursacht wurden, nicht bereits vorher bestanden haben, wie OLG Hamm (2022) und KG (2007) klargestellt haben.

Fiktive Abrechnung von Neuschäden:

  • Bei Neuschäden besteht die Möglichkeit einer fiktiven Abrechnung auf Gutachtenbasis, wenn der Vorschaden ordnungsgemäß behoben wurde, wie durch AG Rheinbach (2020) festgestellt.

Zusammenfassung:
Der Begriff des Vorschadens ist im Kontext von Gebrauchtwagen und Schadensrecht essenziell. Käufer und Verkäufer sollten sich der rechtlichen Nuancen bewusst sein und bei Bedarf fachlichen Rat einholen.

Porsche zugeparkt – BGH lehnt Schadensersatzanspruch ab

BGH, Urteil 11.10.22 VI ZR 35/22

Was war passiert?

Eine Frau wollte in ihrem Porsche Cabrio für einige Tage an den Gardasee in den Urlaub fahren. Dummerweise war die Garage, in der der Porsche geparkt war, von einem anderen Fahrzeug zugeparkt worden. Und zwar über längere Zeit.

Die Frau musste auf ihren Zweitwagen, einen BMW Kombi zurückgreifen um damit in den Urlaub fahren.

Für diese Zeit, in der sie den Porsche nicht nutzen konnte, verlangte sie von dem „Blockierer“ Nutzungsausfall für circa zwei Wochen à 175 € pro Tag pro Tag.

Wie entschied das Gericht?

Alle Gerichte lehnten einen Anspruch auf Nutzungsausfall ab. Auch der BGH (Bundesgerichtshof) in Karlsruhe verneinte einen Schadensersatz.

Warum entschied der BGH so?


Da die Frau noch einen Zweitwagen hatte, sei ihr keine fühlbare Beeinträchtigung entstanden. Sie konnte ihren BMW Kombi, für die Fahrt in den nutzen. Zwar ist es nicht so schön, im Sommer im Kombi in den Urlaub an den Gardasee zu fahren, wie in einem Cabrio.
Diese Tatsache ist aber nicht als ersatzfähiger Schaden anzusehen.

Ein reiner Verzicht auch Prestige ist kein Vermögensschaden. Der Blockierer hat durch das Zuparken der Garage zwar das Eigentum der Frau verletzt. Dennoch es war ihr zuzumuten, ihren Zweitwagen für die Urlaubsfahrt zu nehmen.

Einen Anspruch auf Schadensersatz in Form von Nutzungsausfall habe die Frau nicht.

BGH, Urteil 11.10.22 VI ZR 35/22

Fahrradunfall

Fahrradunfall: Diese Ansprüche haben Sie

1. Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall
a) Fahrradunfall: typische Verletzungen
b) Haftungsquoten beim Fahrradunfall
2. Haushaltsführungsschaden
3. Erwerbsschaden/Verdienstausfall
4. Vermehrte Bedürfnisse
5. Schadensersatz
a) Sachschaden beim Fahrradunfall
b) Schadenshöhe am Fahrrad ermitteln
Fahrradschaden Kostenvoranschlag
Gutachten nach Fahrradunfall
Fahrradunfall: Anwalt einschalten

Fahrradunfall: Diese Ansprüche haben Sie

1. Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach

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Die Anwaltskosten in der Unfallregulierung

Wussten Sie, dass die Anwaltskosten bei der Unfallregulierung auch eine Schadenposition ist, die von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet werden muss? Die Versicherungen haben selbstverständlich kein Interesse daran, Sie darüber zu informieren, weil es sich dann schlechter kürzt. Wenn Sie als Unfallgeschädigter einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragen kommt unterm Strich mehr für Sie raus. Das will die Assekuranz natürlich ganz gerne vermeiden. Jeder unwissende Geschädigte ist für die Versicherung mehr Geld wert.

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